Sorgerecht

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Nach gesetzlicher Maßgabe steht Eltern auch nach Trennung/Scheidung das Sorgerecht für gemeinsame Kinder auch gemeinsam zu. Das heißt, dass auch der getrennt vom Kind lebende Elternteil bei allen wichtigen Fragen, die das Kind betreffen zwingend informiert und um Zustimmung gebeten werden muss. Insbesondere bei den Themen der Auswahl und Anmeldung von Kindergarten oder Schule, medizinische Maßnahmen (freiwillige Impfungen, kinderpsychologische Behandlung, Logopädie oder Ergotherapie), der geschuldeten Informationen über die Schulentwicklung des Kindes oder auch bei riskanten Urlauben werden besonders die Väter nicht informiert oder übergangen.

Das Gesetz sieht aber die gemeinsame Sorge für das Kind als wichtig und Regelfall an.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Gern unterstützen wir Sie in diesem Prozess.